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Nur beim Vermittler wird gemeckert

4.2.2016 – Was ist bitte verwerflich daran, dass ein hoch qualifizierter Berater für seine Dienstleistung Geld verdient? Es ist hier allerdings auch zu beachten, dass der Berater im Versicherungsbereich, anders als sonstige Wirtschaftsteilnehmer, für seinen Verdienst fünf Jahre haftet.

Wer heute mit einschlägigen Vergleichsprogrammen arbeitet, wird auch viele der hier aufgelisteten Unternehmen wiederfinden. Viele der genannten Spitzenreiter haben zwar bereits die schlimmsten Drückerkolonnen tatkräftig unterstützt, werben gleichzeitig aber auch mit unzähligen Testsiegerstempeln unterschiedlicher Finanzzeitschriften.

Ich würde grundsätzlich jede Gesellschaft anbieten, wenn diese auch bereit wäre, den Maklerstatut anzuerkennen, und eine marktkonforme Vergütungen bezahlt. Leider sehen diese Erfordernis nicht alle Anbieter so und stecken lieber mehr Geld in Printwerbung sowie Sonderdrucke der Finanzzeitschriften als in eine qualitativ hochwertige Beratung.

Wenn ein Rechtsanwalt für ein Schreiben 400 Euro erhebt oder ein Steuerberater für einmal Knopf drücken und zwei Stunden Prüfung einer Steuererklärung mehrere Tausend Euro kassiert, wird nicht gemeckert, aber ein Berater darf für mehrere Stunden Zeitaufwand keine 1.500 Euro verdienen.

Für Berater wird es zunehmend auch schwieriger, Kunden zu finden, welche seitens der Anbieter versicherbar sind, oder keinen Schufaeintrag besitzen. Denn wenn er dies vergisst abzufragen, hat er wohlmöglich umsonst gearbeitet, was oft 60 Prozent und mehr der Zeit ausmacht

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Leserbrief: „Vermittlermarkt entlarvt sich selbst”.

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