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Notfalls Rechtsbeschwerde einlegen

16.11.2015 – Na, das ist eine sehr interessante Auslegung des Grundgesetzes! Recht haben und in Deutschland zu bekommen, sind eben zweierlei Maß.

Warum hier nicht – wie in den meisten Wohnorten üblich – die Anliegersatzung entsprechend geändert wurde, ist auch sehr kurzsichtig. Notfalls Rechtsbeschwerde beim EU-Gerichtshof einlegen.

Eckhard Sohn

emso50@gmx.de

zum Artikel: „Streit um Winterdienst auf einseitigen Gehwegen”.

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