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Nicht zulasten der Versicherten-Gemeinschaft

31.10.2014 – Ein Selbstständiger, der seine Schulden nicht bezahlt, muss nun einmal mit den daraus folgenden Nachteilen leben. Meist bestehen diese Schulden ja nicht nur in rückständigen Beiträgen zu seiner privaten Krankenversicherung (PKV). Vielmehr wird er auch Mieten, Leasingraten, Steuern, Gehälter und Sozialabgaben schulden.

Warum soll er von seinen Gläubigern geschont werden? Und warum soll gerade die PKV sich hierin hervortun, zulasten der übrigen Versicherungs-Gemeinschaft und zum Vorteil seiner anderen Gläubiger?

Wenn seine Gewerbe- oder Berufszulassung an seiner Zuverlässigkeit hängt und diese wegen der Schulden infrage steht, dann ist es nur folgerichtig, dass er diese verlieren muss. Würde die PKV die Schulden nicht effizient beitreiben, so würde es ein anderer Gläubiger tun, mit genau der gleichen Folge.

Es geht hier doch auch um das Vermögen der Gläubiger, die geschützt werden müssen. Dazu gehört er als Selbstständiger doch auch, wenn seine Kunden nicht zahlen. Dann kann er auch selbst alle Möglichkeiten der Schuldenbeitreibung nutzen, oder sich vorab bei der Schufa erkundigen, ob sein Kunde überhaupt zahlungswillig ist. Die Gesetze schützen uns alle, auch unter anderem vor unzuverlässigen Selbstständigen.

Nach § 193 VVG ist es im Übrigen vorgeschrieben, dass frühestens nach vier Monaten in den Notlagentarif umgestellt werden kann – der Versicherer verhält sich hier also korrekt, wenn er nicht vorher umstellt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Misstände müssen öffentlich gemacht werden”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Steuern · Versicherungsvertragsgesetz
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