9.9.2010 – Es sollte hervorgehoben werden, dass dieses Urteil eindeutig nicht auf Vereinbarungen zwischen Kunde und Makler übertragbar ist.
Das Gericht sagt dies in seiner Urteilsbegründung explizit und weist sogar auf die Wirksamkeit von derartigen Vereinbarungen zwischen Kunde und Makler hin.
Norman Wirth
zum Artikel: „Honorarvereinbarung mit Folgen”.
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