15.10.2014 – Derzeit nehmen folgende Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands am verabschiedeten Leitfaden für einen unternehmensinternen Tarifwechsel nicht teil: Arag, Central, Continentale, Hansemerkur, LKH, Mannheimer, Mecklenburgische und Münchener Verein.
Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ist davon unberührt.
Marcus Dippold
zum Artikel: „Tarifwechsel in der PKV soll offensiv ermöglicht werden”.
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