Nicht nur Deckungslücke prüfen

21.2.2012 – Das ist sicher richtig, dass Versicherungsexperten bei der Überprüfung von Pensionszusagen herangezogen werden müssen. Allerdings zeigen unsere Erfahrungen aus mehreren hundert überprüften Zusagen, dass eine reine Überprüfung der Deckungslücke, so wichtig sie auch ist, zu kurz greift.

Zusätzlich haben wir immer parallel in Zusammenarbeit mit einer Anwältin den Text der Zusage überprüft. Von geschätzten 900 überprüften Zusagen waren auch vom Vertrag her höchstens drei völlig in Ordnung. Bei allen anderen gab es mehr oder minder grobe Fehler.

So kann man heute relativ einfach testen, ob die Betreuung einer Zusage funktioniert, indem man fragt, ob es bereits eine neue Regel für den Versorgungsausgleich gibt. Ist das nicht der Fall oder stößt die Frage auf Unverständnis, hat man einen guten Ansatz, die Überprüfung der Zusage zu empfehlen.

In dem Zusammenhang überprüfen wir dann auch immer den Grad der Ausfinanzierung, um so Einkommen für mit uns befreundeten Finanzdienstleistern zu generieren.

Hans-Dieter Stubben

dieter.stubben@bvw-gmbh.de

zum Artikel: „Führungskräfte wiegen sich in falscher Sicherheit”.

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