Nicht nachvollziehbar

6.9.2010 – Schade, man sieht hier mangelnden Rechtsbeistand. Es handelt sich hier um die umgekehrte Beweislast. Nicht der Pferdebesitzer muss den Diebstahl nachweisen, sondern derjenige, der in die Zahlungspflicht genommen wird. Hier ist es unerheblich ob mit oder ohne beschädigten Zaun.

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In der Tierversicherung ist sogar hier und da das Abschlachten in diebischer Absicht versichert. Hier wurden Wege und Argumente beschritten, die auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar sind.

Rolf Schewe

Rolf.Schewe@Schewe-Kontor.de

zum Artikel: „Grenzen einer Tierversicherung”.

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