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Nicht der Vertrieb gehört an die Kette genommen

2.12.2014 – Hier zeigt sich mal wieder die völlige Unwissenheit unserer politischen Riege: Die Provisionsbegrenzung wurde durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) faktisch beschlossen. Das betrifft die Schichten eins bis drei!

Und die Aussage, dass immer weniger Verträge in diesen Schichten abgeschlossen werden, liegt zum einen daran, dass der Markt eine gewisse Sättigung erreicht hat und zum anderen daran, dass man die Menschen aufklären muss. Vor- und Nachteile der einzelnen Vorsorgemöglichkeiten müssen gegenübergestellt werden, und je nach persönlicher Situation muss dann eine „Versorgungslösung” für den Einzelnen entwickelt werden.

Aber was machen die Banken? Sie bieten pauschal die Wohn-Riester-Förderung und das (aus eigener Erfahrung), ohne die Menschen richtig über das „Produkt” aufzuklären: Denn viele (aus meiner Erfahrung alle), die einen Wohn-Riester abgeschlossen haben, wurden nicht über das Wohnförderkonto und die fiktive Verzinsung von zwei Prozent per annum. aufgeklärt.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen im Rentenalter vor einem Scherbenhaufen stehen, weil sie neben dem Wohn-Riester keine weitere Vorsorge getroffen haben und im Rentenalter dann noch das Wohnförderkonto versteuern müssen. Die Banken gehören an die Kette genommen und nicht der freie Vertrieb!

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Riester-Rente: Neustart oder nur eine Auffrischung?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
LVRG · Rente · Riester · Zinsen
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