Nicht an den Pranger stellen

27.5.2015 – Ich habe den Eindruck, dass in dem Artikel zwei Dinge vermischt werden und damit der VSAV – zumindest zwischen den Zeilen – für etwas an den Pranger gestellt wird, das er nicht verursacht hat, das aber nun mal Rechtslage ist und vor deren Nichtbeachtung er warnt.

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Die allseits beklagte Regulierungswut ist letztlich Tätigkeitsnachweis und Risikoscheu der Politik, die ja die negativen Folgen nicht tragen müssen. Ein Interessen-Verband kann und sollte sich öffentlich dagegen wehren – auch offensichtlich mit wenig Erfolg.

Ein Schutz-Verband wie der VSAV sollte vor den Folgen des Regulierungsunsinns warnen und Hilfestellung zur Bewältigung geben. Genau das tut der VSAV, wenn er versucht, das nicht Vermeidbare auch denjenigen schmackhaft zu machen, die es beim Jammern und Klagen belassen wollen.

Dass damit die Verbraucherschützer „alarmiert“ werden, ist nicht zu befürchten – die haben sich längst darauf eingeschossen. Und „eigene Dienstleistungen zu bewerben“ ist Aufgabe jedes Verbandes – und damit wohl kein lohnendes Ziel journalistischer Nebenbemerkungen.

Hans Jürgen Ott

hans@hans-ott.de

zum Artikel: „Beiläufige Erkenntnisgewinne am Rande des § 34 GewO”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gewerbeordnung · Verbraucherschutz
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