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Naive Vorstellungen beim Verbraucherschutz-Ministerium

4.3.2015 – „Der Versicherungsberater darf nicht vermitteln. Das soll geändert werden. Falls es keine geeigneten Nettotarife gibt, sollen Provisionen an Versicherungsnehmer weitergeleitet werden dürfen.“ Dies ist eine naive Vorstellung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ein Versicherungs-Unternehmen ist in keiner Weise verpflichtet, einen Antrag, den ein Versicherungsberater einreicht, überhaupt zu bearbeiten, auch wenn es ein Nettotarif wäre. Schon gar nicht muss es ihm für eine Vermittlung eine Provision zahlen, nur weil eine solche mangels Nettotarif eingerechnet ist.

Damit der Versicherungsberater seine gesetzlich neu zu schaffende Möglichkeit, vermitteln zu dürfen, tatsächlich nutzen kann, ist er auf das Wohlwollen des jeweiligen Versicherers angewiesen. Der kann zum Beispiel die Unterschrift unter bestimmte Vorgaben verlangen oder einen Mindestumsatz. Ebenso kann der Versicherer die Zusammenarbeit verweigern, wenn die Schadenquote zu hoch ist – er kann sie auch ganz ohne Angabe von Gründen verweigern.

Genau das erleben derzeit manche Makler, denen die Courtagezusage gekündigt wird und die den Zugang zu Informationen und Portalen verlieren. Es ist kaum anzunehmen, dass betroffene Makler bei versuchter Vermittlung besser behandelt werden, nur weil sie stattdessen als Versicherungsberater auftreten.

Die Versicherungs-Vermittlung durch Versicherungsberater macht auch diese von Versicherern abhängig, wenn Versicherungs-Unternehmen gegenüber ihnen keine entsprechenden gesetzlichen Pflichten einhalten müssen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Versicherungsberater sollen zusätzliche Rechte erhalten”.

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