24.4.2014 – Dass ein Patient, der dem Arzt höhere Einnahmen einbringt, durch frühere Termine, ein schöneres Wartezimmer, Freigetränke et cetera bevorzugt behandelt wird, wäre für mich noch okay.
Was aber keinesfalls in Ordnung ist, ist dass Kassenpatienten oft Schwierigkeiten haben, überhaupt beziehungsweise rechtzeitig zur erforderlichen ärztlichen Versorgung zu kommen.
Deshalb brauchen wir die Bürgerversicherung und für (Fach-)Ärzte die Verpflichtung, zeit- und sachgerecht zu behandeln. Die Standardbehandlung wäre mit der Bürgerversicherung für alle gleich. Bestimmte Extras, wie ein erhöhter Vergütungssatz für den Arzt, Termin innerhalb zwei Tagen, ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung oder teure Original-Medikamente anstatt Generika, müssten dann eben privat zusätzlich abgedeckt werden.
An die Kassenzulassung sollten jedenfalls – und das ginge auch ohne jeglichen Systemwechsel – nachvollziehbare Standards zur Vergabe von Behandlungsterminen, Wartezeiten et cetera verpflichtend zur Grundlage der Zulassung gemacht werden und durch anonyme Tester die Einhaltung überprüft werden.
Gerhard Jüttner
zum Artikel: „Vorteil Privatpatient”.
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