15.10.2012 – Wenn Walter Riester nun behauptet, seine Rentenidee wäre on top gedacht gewesen und nicht als Lückenschließer der gleichzeitig beschlossenen abzusenkenden gesetzlichen Rente, sollte er seine eigenen Aussagen aus 2001 bis 2002 nochmals nachlesen.
Es war abzusehen, dass in den Riester-Verträgen eine Menge Verwaltungsgeld enthalten ist, und dass dies nicht die Produktlieferanten bezahlen, sondern die Kunden, war auch klar. Dass die Berater ab 2005 zunehmend instrumentalisiert werden, liegt einfach an dem geringen Selbstbewusstsein der Berater, den Lockrufen der Branche zu widerstehen.
Zudem war für die Riester-Rente förderlich, dass die Stornohaftung auf fünf Jahre reduziert wurde und ab 2005 die Steuerfreiheit privater Rentenverträge fiel. Wären diese beiden Umstände nicht eingeführt worden, wäre die Riester-Rente auch heute noch wie von 2002 bis 2005 ein absolutes Kühlschrankprodukt.
Ich bin seinerzeit selbst von vielen Kollegen wegen meiner Kritik an der nachgelagerten Besteuerung angegangen worden, und nun kommt auch die Presse auf den Trichter, dass die Riester-Rente wohl doch nicht so sinnig ist. Wie haftet die Presse?
Hans-Jürgen Kaschak
zum Artikel: „Riester beklagt Falschinformationen über Riester-Rente”.
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