Mund-zu-Mund-Propaganda könnte dem Versicherer schaden

26.1.2015 – Grundsätzlich stimme ich den Ausführungen des Leserbriefschreibers zu. Auch ich hatte vor geraumer Zeit einen unverschuldeten Unfall, bei dem der Versicherer den Rechnungsbetrag um zehn Prozent kürzte, da man mir eine Mitschuld durch nicht erfolgtes Vorwärts- oder Rückwärtsfahren zur Vermeidung eines größeren Schadens anlasten wollte.

WERBUNG

Da ich nachweisen konnte, dass dieses nur durch bereits vorher auf dem Fahrzeugdach angebrachte Rotorenblätter, zum Zwecke eines senkrechten Ausweichmanövers, zu vermeiden gewesen wäre, wurden dann die restlichen Kosten übernommen. Man hat es eben erst einmal, im Endergebnis allerdings vergeblich, versucht! So etwas stellt eine faire Regelulierungspraxis eines Versicherers sicherlich in Frage.

Eine Vermutung, dass eine Geschädigter auch einmal Kunde werden könnte, halte ich allerdings für fehlerhaft beurteilt. Zumindest wird das einen Versicherer bei dieser Art der Regulierung nicht interessieren, da er dann den „Mehraufwand” dem „neuen” Vertrag rentabilitätstechnisch zuordnen müsste. Selbst wenn er fünf Prozent solcher Kunden früher oder später nur aufgrund einer guten Schadenregulierung akquirieren könnte, wäre dann der Mehraufwand bei einer Erfolgsquote der Kürzung von 50 Prozent mit zehn zu mulitplizieren, was erst in Jahren, die unfall- und kündigungsfrei verlaufen müssten, zu einer positiven Gesamtrendite führen würde.

Eine Mund-zu-Mund-Propaganda kann aber durchaus dazu führen, dass Kunden diesen Versicherer meiden, weil eine Kaskoregulierung ähnlich verlaufen könnte.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Zeitgemäße Anpassung der Regulierungspraxis gefordert”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Regulierung · Schadenregulierung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe