WERBUNG

Müsste man auch in anderen Fällen so machen

12.10.2016 – Sehr fragwürdiges Urteil. Machen wir ein anderes Beispiel: Mein Kfz hat eine Höchstgeschwindigkeit laut Zulassungsbescheinigung von 187 km/h. Ist da nicht grundsätzlich von einer überhöhter Geschwindigkeit autzgehen?

Nur weil der hier Betroffene eine Krankheit hat, die es ihm nicht möglich macht, ein Kfz zu führen, kann man doch nicht einfach, sozusagen vorsorglich, die Fahrerlaubnis entziehen. Dann müsste man das auch bei anderen Krankheitsbildern mit entsprechenden Medikamenteneinnahmen bitte machen, oder?

Bernd Krone

berndukrone@aol.com

zum Artikel: „Streit um Führerscheinentzug”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe