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Mitversicherung hätte keine bessere Regulierung gebracht

18.8.2016 – Die Mitversicherung der „groben Fahrlässigkeit” hätte hier wahrscheinlich auch keine bessere Regulierung gebracht, da in der Regel Verstöße gegen Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften von der Erweiterung nicht erfasst sind. Hier wurde gegen § 6 Absatz I Satz Zwei der Bayerischen Verordnung über die Verhütung von Bränden (BayVVB) verstoßen.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Starkes Argument für Vermittler”.

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