Mitgabe von Rückstellungen neu regeln

30.3.2012 – So lange es keinen Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Bestandskunden gibt, wird sich gar nichts ändern.

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Eine Variation wäre beispielsweise die Mitgabe von zirka 70 bis 90 Prozent der Altersrückstellungen (Rest sind dann Stornogewinne) bei gleichzeitiger Kontrahierungspflicht für den neuen Versicherer (ohne oder mit ganz geringen neuen Abschlusskosten).

Dann würde sich manche PKV überlegen, ob sie mit Billigtarifen (siehe Internet-Werbung: „Privatversichert schon ab 55 Euro monatlich“) oder Strukturvertrieben massenhaft günstiges Neugeschäft einkauft, um später dann an der Preisschraube zu drehen. Ist der Ruf erst ruiniert...

Enrico Wonneberg

enni.wonn@gmx.de

zum Artikel: „Verbraucherschützer nehmen PKV ins Visier”.

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