18.10.2012 – Bei dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs geht es eindeutig um Neuabschlüsse ab 2008, also ab Inkrafttreten der VVG-Reform.
Ich verstehe das Urteil so: Auch wenn seit diesem Zeitpunkt der Gesetzgeber eine Zillmerung über fünf Jahre sozusagen genehmigt hat, können Klauseln dazu intransparent und damit unwirksam sein. Für alle Kündigungen ab 2009 würde das einen Anspruch auf Neuberechnung schaffen (davor wäre verjährt).
Dieses Urteil ist damit meines Erachtens noch viel brisanter als das vom Juli, da es Verträge betrifft, für die Einrede der Verjährung seitens des Versicherers nicht möglich ist.
Andreas Kunze
zum Leserbrief: „Urteil ist nicht verbraucherfreundlich”.
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