„Medizinisch sinnvoll“ statt „medizinisch notwendig“

25.8.2016 – Solche Prozesse können aus Sicht der Versicherten vermieden werden, wenn sie bei der Wahl der Versicherungen etwas kritischer sind und/oder guten fachlichen Rat einbeziehen. Denn es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass es bei Reiserücktritts-Versicherungen um wenig geht, nur weil sie im Jahr nur wenige Euro kosten. Dieser Rechtsstreit zeigt es deutlich.

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Die aus meiner Sicht beste Regelung (ist auch am Markt so verfügbar) für die Reisenden lautet auch nicht „medizinisch notwendig”, wie es das Gericht schreibt, sondern „medizinisch sinnvoll”.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Auslandsreise-Krankenversicherung: Streit um Rücktransport”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Oliver Henkel - Hier wären auch Linienflug oder Bahnfahrt „sinnvoll“. mehr ...

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Reise-Krankenversicherung
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