Marktrecherche ist zu oberflächlich

2.7.2015 – Inhaltliche Fehler sollten Finanztest nicht unterlaufen! Die pauschale Aussage der Zeitschrift, dass die Haus- und Grundbesitzer- und Gewässerschaden für vermietete Objekte grundsätzlich nicht in der Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) mitversichert sind, ist so nicht korrekt.

Die Aussage ist zwar bei den meisten PHV-Tarifen korrekt, aber eben nicht bei allen. So umfasst zum Beispiel die PHV der Tarife „Boxplus III“ (geschlossener Tarif) und „Boxflex“ (bei Mitversicherung des Bausteins „Vermietung“) der Axa / DBV auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für vollvermietete Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern diese Objekte zu nicht mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt werden. Die in diesen Tarifen inkludierte Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erfasst auch für diese vermieteten Objekte Öltanks bis 12.000 Liter Fassungsvermögen.

Leider zeigt sich auch in diesem Artikel, dass die Marktrecherche von Finanztest im Bereich Versicherungen zu oberflächlich ist und als Entscheidungsgrundlage für Verbraucher und Verbraucherberatungs-Stellen kaum taugt.

Martin Seichter

martin.seichter@t-online.de

zum Artikel: „Der günstigste Schutz für Haus- und Grundbesitzer”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Haftpflichtversicherung · Privathaftpflicht
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