Man sollte sich erst um die Haftung kümmern

26.10.2016 – Sollte man nicht erst einmal Paragrafen wie zum Beispiel den VAG § 314 eliminieren beziehungsweise ändern und die dadurch auch mögliche Haftung des Arbeitgebers? Ganz zu schweigen von dem Haftungsrisiko des Vermittlers.

H. Braun

braun-h@gmx.de

zum Artikel: „Stärkung der bAV: große Lücken in der Tarifbindung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Betriebliche Altersversorgung · Versicherungsaufsichtsgesetz
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe