Man muss auch die Kehrseite beachten

2.2.2012 – Das ist aber nur die eine Seite der Medaille!

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Folgt man der Idee, ist das sicherlich eine Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu kommen.

Allerdings, die Renten aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen dann im Leistungsbezug ebenfalls der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung und das gegebenenfalls bis zu der dann gültigen Beitragsbemessungs-Grenze.

Das muss letztlich auch dem Versicherten klar sein.

Ralf-Dieter Haarke

ralf-dieter.haarke@ndvt.de

zum Leserbrief: „Auch als Kombination anzuwenden”.

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