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Makler dürften dann keine Biometrie mehr vermitteln

20.10.2017 – So ergibt nach Ihrer Definition eine Kombination aus wahrheitsgemäß beantworteter Gesundheitsfragen und der Nicht-Beantwortung nicht gestellter Fragen eine arglistige (!) Täuschung.

Demnach wäre es nur folgerichtig, im Rahmen eines BU-Antrags erhöhte Jahresfahrleistungen mit dem Pkw (hohes Unfallrisiko), genetische Dispositionen (beispielsweise familiäre Häufung von Brustkrebs ohne selbst betroffen zu sein) und so weiter anzugeben.

Das Weglassen all dieser Informationen wäre sonst ja in Ihrer Vorstellungswelt arglistig. Das ist absurd! Wenn das höchstrichterlich so durchginge, müsste jeder Makler aus Haftungsgründen sofort den Vertrieb von Biometrie einstellen.

Dr. Daniel Sodenkamp

daniel.sodenkamp@web.de

zum Leserbrief: „Die Gesetzeslage sollte ohne weiteres erkennbar sein”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Biometrisches Risiko · Pkw
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