Makler als eigenständige Berufsgruppe wahrnehmen

27.8.2014 – Vom Versicherungsvertreter im Angestelltenverhältnis bis hin zum Versicherungsmakler werden alle unter dem Sammelbegriff „Versicherungsvermittler“ in der Untersuchung zusammengefasst. Ein Unding.

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Würde man unter dem Begriff „Berater für Finanzdienstleistungen“ alle vom Bankberater bis hin zum Versicherungsberater zusammenfassen und dann testen lassen, wäre das Geschrei und Unverständnis bei so manchem Berater riesig.

Wir Versicherungsmakler sollten darum kämpfen, als eigenständige Berufsgruppe wahrgenommen zu werden. Unseren Berufsstand gibt es, im Gegensatz zum Versicherungsberater als Beispiel, seit mehr als 500 Jahren in Europa. Wir sind auch keine Verkäufer, auch wenn das so mancher Versicherer gerne hätte, sondern Berater und Vermittler. Wir sind nur dem Gesetz, dem Kunden und unserem Gewissen verpflichtet.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Leserbrief: „Andere Werte bei Top-Vermittlern”.

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