Lückenhaftes Urteil

22.4.2014 – Ich betrachte das Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichtes als lückenhaft. Was machen die Versicherten im Basistarif, die keine anderen Möglichkeiten hatten und keine Beamten sind?

Die ursprünglich im Basistarif vorgesehene Gleichstellung mit gesetzlich Versicherten wurde zwischenzeitlich mehrfach unterlaufen. Gegenwärtig gibt es laut Gebührenordnung für Zahnärzte einen Steigerungsfaktor von 2,0 und für Ärzte nur 1,2.

Das ist auch ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz.

Hermann Greck

greckhermann@t-online.de

zum Artikel: „Keine Beihilfe-Kürzung für Versicherte im PKV-Basistarif”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Basistarif · Private Krankenversicherung · Zahnärzte
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