30.4.2012 – Die Beratung in Finanzangelegenheiten soll und muss qualitativ hochwertig sein. Gute Beratung, passende Vermittlung, saubere Dokumentation und fortlaufende Betreuung und Weiterbildung kosten Zeit und Geld.
Wenn das Provisionsabgabeverbot fällt, dann ist die Qualität erst recht verloren. Mit noch weniger Geld wird die Qualität nicht zu halten, geschweige denn zu verbessern sein. Täglich auch noch zusätzlich um den Lohn der Arbeit verhandeln zu müssen, ist menschenunwürdig und verbessert keinen Deut die Gesamtsituation.
Die BaFin soll vor dem Markteintritt die Qualität der Produkte und Vermittler prüfen, aber das Provisionsabgabeverbot so belassen wie es ist. Dieses Gesetz hat nicht die Finanzkrise ausgelöst. Lassen Sie auch nicht so betuchten Menschen die Chance auf Beratung.
Die Banken und Versicherungen sollen letztlich für die Vermittlung bezahlen und nicht der unabhängige Versicherungsmakler oder sein Kunde.
Philipp Clemens
zum Artikel: „GDV kämpft für Erhalt des Provisionsabgabeverbots”.
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