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Lieber bereits bewährte Systeme ausweiten

30.1.2016 – Der sogenannte CDU-Sozialexperte Peter Weiß macht allen Ernstes den Vorschlag, dass zukünftig bei einer Entgeltumwandlung die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden sollten. Im Gegenzug sollten dann die Rentenzahlungen aus diesen betrieblichen Altersversorgungs-Verträgen nur noch mit dem hälftigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungs-Beitrag belastet werden.

Was für ein Unsinn! Da wird das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel schwierig zu „verdauende” Thema „bAV” noch komplizierter.

Warum wird nicht zum Beispiel das bewährte System der Apothekenmitarbeiter-Versorgung beziehungsweise der medizinischen Fachangestellten auch auf komplett Deutschland ausgeweitet? Der Arbeitgeber (Apotheker/ Arzt) zahlt pauschal auf den Entgeltumwandlungs-Betrag die Sozialversicherungs-Ersparnis von 20 Prozent obendrauf. So erst wird doch eine Entgeltumwandlung für den einzelnen Arbeitnehmer interessant! In der Rentenphase bleibt das Konzept wie gehabt, da die eingezahlte Sozialversicherungs-Ersparnis ja während der Vertragslaufzeit den Vorteil des Zinseszinseffektes hat.

Die Frage, die sich mir stellt, ist: Warum kommen kein politischer Verantwortlicher beziehungsweise Verbände et cetera auf solche Lösungsvorschläge und drehen sich stattdessen immer weiter im Kreis? Es wird Zeit, dass die Theoretiker wieder durch Praktiker ersetzt werden! Ansonsten „gute Nacht Deutschland”.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Doppelverbeitragung in der bAV könnte bald ein Ende haben”.

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