5.4.2012 – Da haben wir’s. Hat der Vermittler keine Leistung erbracht? Wäre er nicht als Versicherungsmakler aufgetreten – was wäre dann? Wie blauäugig ist denn der Produktgeber hier gewesen? Wie clever der Verbraucher, der sich nun ins Fäustchen lacht?
Bitte nicht falsch verstehen – es geht mir hier nur um den Grundsatz, dass der Vermittler auch seine Leistung vergütet haben soll.
Solche Beispiele vergraulen einem Vermittler nur das Szenario einer flächendeckenden Honorarberatung. Hier müsste eine verlässliche Lösung her. Ansonsten können Existenzen auf dem Spiel stehen.
Berthold H. Wagner
zum Artikel: „BGH entscheidet über Vermittlungsgebühr”.
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