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Lebensversicherer sitzen zwischen allen Stühlen

16.1.2017 – Vielen Dank an den Autor, dass er auf dieses Thema hinweist. Ebenso wie in der Krankenversicherung mit Paragraph 203 Abs 2 VVG, haben entsprechend die Lebensversicherer auf der Grundlage des Paragraph 163 VVG die Möglichkeit der Prämien- und Leistungsanpassung.

Es ist tatsächlich bedauerlich, wie wenig transparent mit diesem Thema umgegangen wird. Es ist keinem Versicherungsnehmer damit gedient, wenn sein Versicherer den langsamen Tod der nicht erfüllbaren Zinsversprechen stirbt. Nach einer Übernahme des Bestandes durch Protektor würde es in jedem Fall zu einer Anpassung der Prämine oder der Leistungen kommen.

Wer in Anbetracht dessen, daß der Staat sich eine Schuldenbremse auferlegt hat, weiterhin seine Kunden mit einer langfristig auf festverzinslichen Staatsschuldpapieren beruhenden Kapitalanlage lockt, schafft heute die Probleme der Zukunft. Wer vor 25 Jahren darauf vertraute, dass der Staat seinen wachsenden Schuldenberg jemals würde zurückzahlen können, war bestenfalls naiv. Das ist heute nicht anders.

Irgendwann wird die nachwachsende Generation, die außer zerfallenden Schulen und nicht gepflegter Infrastruktur nichts kennt, sich weigern, die Schulden ihrer Vorfahren zu übernehmen. Ein Blick zurück in die Wirtschaftsgeschichte zeigt, dass der Staat häufig der unzuverlässigste Schuldner war. Ein gut in der Wirtschaft verteiltes Anlageportfolio ist sicherer. Und die Lebensversicherer sitzen als eine der größeren Gläubiger des Staates zwischen allen Stühlen.

Thomas Leithoff

tleithoff@aol.com

zum Artikel: „Mehr Sicherheit durch weniger Garantien”.

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Versicherungsvertragsgesetz
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