Laut Gewerbeordnung verboten

28.11.2017 – Versicherungsmaklern ist die Beratung auf Honorarbasis im Privatkundengeschäft grundsätzlich verboten, siehe § 34e GewO. Umso enttäuschender, wenn dann einzelne Versicherungsmakler in Podiumsdiskussionen auf der Frankfurter Messe verkünden, dass sie diese rechtswidrige Praxis bereits seit einiger Zeit durchführen.

Das ist zumindest derzeit geltendes Recht. Was die IDD ab Februar kommenden Jahres ermöglicht, steht auf einem anderen Blatt.

Roland Harstorff

info@versicherungsrat.com

zum Artikel: „Wann Versicherungsmakler Honorar nehmen dürfen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gewerbeordnung · IDD · Versicherungsmakler
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