Kunden werden in sinnlose Prozesse getrieben

19.5.2017 – Ein erheblicher Kostentreiber sind Rechtsanwälte. Versicherungsnehmer werden oft mit „rosigen” Versprechungen in sinnlose und unwirtschaftliche Prozesse getrieben. Da helfen auch die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ARB über ausreichende Erfolgsaussichten kaum weiter.

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Sollte der Versicherer die Leistung verweigern, wird der Versicherungsnehmer von der Leistungsunwilligkeit des Versicherungs-Unternehmens „aufgeklärt”. Schließlich geht es um Honorareinnahmen, die der Kunde als Selbstzahler nie akzeptieren würde.

Aus über 40-jähriger Tätigkeit mit größerem Rechtsschutzbestand kann ich aus eigener Erfahrung sprechen. So mancher Rechtsanwalt stellt aus wirtschaftlicher Not die Interessen seines Mandanten hinten an und denkt nur an die Honorarüberweisung des Rechtsschutzversicherers.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Jeder dritte Rechtsschutz-Anbieter wird vom Markt verschwinden”.

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AVB · Rechtsschutz
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