2.10.2012 – Wenn man diesen Entwurf liest, geht es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) nur um formale, nicht aber um inhaltliche Aspekte. Das schreibt leider der Gesetzgeber auch so vor.
Es darf damit weiter wie bisher falsch gerechnet werden und keiner interessiert sich für falsche Berechnungen. Der Kunde darf weiter gesetzlich abgesichert übers Ohr gehauen werden. Maximal der Vermittler, nicht aber der Produktgeber wird zur Rechenschaft gezogen.
Heinrich Bockholt
zum Artikel: „BaFin will mehr Klarheit beim Beipackzettel”.
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