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Kunde sollte Starkregen explizit abwählen müssen

8.8.2017 – Dem Satz „im Sinne der versicherten Gemeinschaft kann gar nicht anders entschieden werden” muss ich hier widersprechen. Im Sinne der Versicherten-Gemeinschaft müssen die GDV-Musterbedingungen verpflichend werden für jeden Neuvertrag und entsprechend Starkregen (bei Elementargefahren) eingeschlossen werden.

Der Kunde muss bei der Beratung (oder dem Online-Abschluss) explizit Starkregen abwählen. Dann ist endlich Schluss mit dem unsäglichen Gejammer, dass die Branche/ Versicherer Schuld sind, da sich der Kunde proaktiv entschieden hat, dass er diesen Teil des Versicherungsschutzes nicht benötigt/ will.

Ansonsten schließe ich mich dem Leserbrief an: Vertrag ist Vertrag, mich verwundert nur wieder einmal, wie ein Gericht die komplett gegenteilige Meinung fällt als die Vorinstanz. Spricht das für Verfahrensfehler?

Richard Rahl

19richard.rahl@gmail.com

zum Leserbrief: „Vertrag ist Vertrag”.

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