Kündigung besser gleich persönlich vorbeibringen

14.11.2011 – Dieses Urteil zeigt einmal wieder, wie schwierig es doch ist, richtig zu kündigen.

WERBUNG

Der Arbeitgeber hätte die Arbeitnehmerin zuvor mündlich über eine zu erwartende Kündigung informieren müssen (was sich in meinen Augen ja auch gehört). Oder er hätte die Form des Einschreibens wählen müssen, bei dem die Kündigung tatsächlich in den Briefkasten geworfen wird.

Besser und sicherer ist es aber, die Kündigung gleich persönlich vorbeibringen zu lassen (hier genügt jedenfalls der nachweisliche Einwurf in den Briefkasten).

Kai Behrens

kanzleibehrens@aol.com

zum Artikel: „Wenn ein Einschreiben nicht ausgehändigt wird”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
WERBUNG
Service

Weitere Informationen zum Thema...

... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.

Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.

Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.

WERBUNG
Service

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de

WERBUNG
weitere Leserbriefe