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Klingt logisch

24.4.2014 – Als quasi Rechtslaie übersetze ich das einmal für mich: Na klar hast du dein Auto in mein Parkhaus gestellt, wofür du auch bezahlt hast. Allerdings hast du das Auto auf eigenen Wunsch dort abgestellt und nicht ich.

Daher musst du mir auch Schmerzensgeld bezahlen, wenn ich durch das Parkhaus eile, gegen dein Auto stoße, hinfalle und mir dadurch den Knöchel breche.

Schließlich hättest du mir sagen müssen, dass dein Auto schwarz ist und deshalb möglicherweise schlecht zu sehen ist. Ja – das klingt logisch.

Carsten Ruhkamp

info@carsten-ruhkamp.info

zum Artikel: „Hundebiss mit schmerzhaften Folgen”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

+Volker Arians - Juristen-Logik nicht nachvollziehbar. mehr ...

Peter Schramm - Es gilt stets die gleich Logik. mehr ...

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Schmerzensgeld
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