Kindererziehungszeit berücksichtigen

11.9.2012 – Eine weitere Möglichkeit, als Selbstständiger zu „riestern“, ist, wenn man die Kindererziehungszeiten auf sich buchen lässt.

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Dann ist man auch in der gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsfrei), zahlt den Mindestbeitrag von 60 Euro und kann für den maximalen Steuervorteil voll einzahlen oder eben nur die Zulagen vereinnahmen. Das funktioniert pro Kind für maximal drei Jahre. Möglicherweise ist das auch interessant für manchen Kunden.

Wenn die nicht berufstätige Ehefrau bisher nur den „Anhängselvertrag“ hatte, kann während der Kindererziehungszeit der volle Beitrag einbezahlt und über den Steuervorteil zusätzlich profitiert werden.

Volker Riegel

volkerriegel@aol.com

zum Artikel: „So „riestern“ die Deutschen”.

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