Kernaussagen sind falsch

27.4.2012 – Drei Kernaussagen sind leider falsch und auch für ein wissenschaftliches Lobbyinstitut mehr als peinlich:

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1. Wechselt der Besserverdienende in die private Krankenversicherung (PKV), muss das Kind nicht in die PKV, es darf in der GKV bleiben oder als Neugeborenes eines Mitglieds dort versichert sein, nur eben mit eigenem Beitrag.

2. Wenn der Neugeborenenanteil in der PKV größer ist, bleibt die Aussage richtig, dass vor allem Singles und Alleinstehende in die PKV wechseln. Die Kinder kommen später (sonst wären es keine Neugeborenen) und dann sind diese PKV-Versicherten nicht selten von den hohen Gesamtbeiträgen so stark belastet, dass sie am liebsten wieder zurück in die GKV wollen, aber oft nicht können.

3. Den Anteil der Kinder an den Gesamtversicherten zu messen, ist eine Milchmädchenrechnung. Hier werden die Alten in PKV und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) mit berücksichtigt, der Altenanteil ist aber in der GKV sehr viel höher als in der PKV. Ein Vergleich bei den 25 bis 60-Jährigen würde schlüssiger sein.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Artikel: „PKV-Versicherte bekommen mehr Kinder als GKV-Versicherte”.

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