Keine Solidargemeinschaft

11.12.2009 – Es ist traurig, dass der Geschädigte durch Vorsatz des Verursachers alleine im Regen steht!

WERBUNG

In diesem Fall geht es „nur“ um Sachschaden und Schock eines Einzelnen, der anschließend von „seinem“ Anwalt schlecht beraten wird. Der Begriff „Solidargemeinschaft der Versicherten“ klingt für den Geschädigten in diesem Fall wie Hohn.

Die Versicherungswirtschaft sollte diese grausame Deckungslücke in Eigeninitiative schließen – oder eine gesetzliche Haftungsgrundlage sollte per Gesetz geschlossen werden!

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Leserbrief: „Anderes Verhalten wäre möglich”.

Artikel-Werkzeuge für Sie
WERBUNG
Service

Weitere Informationen zum Thema...

... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.

Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.

Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.

WERBUNG
Service

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de

WERBUNG
weitere Leserbriefe