Keine Gründe für Bürgerversicherung

7.5.2012 – Die private Krankenversicherung (PKV) hat sehr gute Statistiken über die Lebenserwartung ihrer Versicherten und über den Leistungsbedarf auf heutigem Kostenniveau über alle Altersgruppen. Diese werden dann kalkulatorisch umgesetzt, nach gesetzlich vorgegebenen Methoden.

Eine Schätzung des medizinischen Fortschritts über künftige Jahrzehnte oder die weitere Entwicklung der künftigen Lebenserwartung über solche Zeiträume hingegen nimmt die PKV nicht vor, weil sie dies kalkulatorisch gar nicht ansetzen darf. Schon von daher kann es grundsätzlich gar nicht sein, dass die PKV solche Entwicklungen angeblich unterschätzt hat. Wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird, bleibt wohl nur übrig, dies immer wieder richtig zu stellen.

Ich kenne keinen Fall, wo ein langjährig Vollversicherter, selbst über 65-Jähriger nicht durch gewisse Leistungsabstriche gegenüber seinen vorher versicherten Luxustarifen wegen der Anrechnung seiner hohen Alterungsrückstellungen einen Beitrag erreichen konnte, der mit einer durchschnittlichen Rente bezahlbar war.

Wer dadurch weitere Beiträge sparen will, dass er auf vermeintlich unnötige Zahnleistungen verzichtet, kann dies nur in einer individuellen PKV selbst so gestalten. Zur Not steht dann noch der Basistarif zur Verfügung, der sogar das volle Leistungsspektrum einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst, aber im Beitrag auf deren Höchstbeitrag begrenzt ist.

Gründe, die PKV-Versicherten in eine „sehr abgespeckte Bürgerversicherung“ zu zwingen, sind in keiner Weise erkennbar.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Vorsorger sind die Melkesel von morgen”.

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