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Kein Freibrief für Framing

7.11.2014 – Das Urteil sollte nicht missverstanden werden. Das EuGH-Urteil ist kein Freibrief zum Einbetten von YouTube-Videos oder sonstigen Inhalten dritter mittels der umstrittenen Framing-Technik.

Das Einbetten ist nach dem EuGH-Urteil keine Verletzung des Urheberechts, aber eine Abmahnung / Klage kommt oftmals immer noch aufgrund verletzter Markenrechte (!) in Betracht. Ganz so einfach ist der Fall doch wieder nicht.

Marcus Dippold

info@pkv-wiki.com

zum Artikel: „Rechtsstreit um Internetlink auf Youtube”.

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Private Krankenversicherung · Technik
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