Jeder ist unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils

26.5.2016 – Ich muss den Ausführung des Leserbriefschreibers widersprechen. Seit sehr vielen Jahren nutze ich die Bluetooth in meinen Firmenautos zur Telefonie via Freisprecheinrichtung.

Das Smartphone wird einmalig ans Auto „gewöhnt und umgekehrt” (via spezieller Pin Codes). Danach kann ich im laufenden Gespräch ins Auto steigen und setze das Gespräch automatisch über die Autofreisprech-Einrichtung fort (Einstecken Zündschlüssel) – ohne eine Taste drücken zu müssen. Das funktioniert, natürlich auch anders herum, wenn ich das Auto verlasse und abschalte (den Zündschlüssel aus dem Schloss nehme).

Die einzige Frage ist doch, warum hat der Mann sein Telefon die ganze Zeit über in der Hand gehalten? Notwendig ist dies nicht. Da in Deutschland jeder unschuldig ist bis zum Beweis des Gegenteils – ist der Mann also unschuldig.

Rene Henze

rene.henze@ergo.de

zum Leserbrief: „Richtern fehlen die notwendigen Fachkenntnisse”.

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