19.5.2016 – Wieder mal ein Beweis dafür, dass die meisten Bundesbürger sich zwar eine Vereinfachung des Steuerrechts wünschen (Stichwort Bierdeckel-Steuererklärung), aber doch ihren jeweiligen Einzelfall stets gesondert gewürdigt haben wollen.
Die Zuordnung des Pkw im Vermittlerbetrieb zum Betriebsvermögen und die pauschale Abgeltung des Privatnutzungsanteils nach der Ein-Prozent-Regel sind eben auch eine Vereinfachung gegenüber anderen denkbaren Varianten. Und vor diesem Hintergrund geht das Urteil in Ordnung.
Dem individuellem Gerechtigkeitsempfinden geht sie eventuell zuwider. Aber wäre es dem Kläger wirklich nur um Gerechtigkeit und komplette Einzelfallgerechtigkeit gegangen, hätte er die Nutzungsausfall-Entschädigung an den Haftpflichtversicherer zurückgezahlt. Schließlich hat er ja im Prozess dargelegt, dass ihm gar kein Schaden entstanden ist!
Andreas Reissaus
zum Artikel: „Rechtsstreit um Nutzungsausfall-Entschädigung”.
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