22.12.2017 – Zum Wortungetüm „Betriebsrenten...gesetz” lese ich: „keine Garantie” und im Neudeutsch geschwurbelt ersetzt durch „Zielrente”. Infolge davon dann: „es besteht erhöhter Beratungsbedarf”.
Übersetzt: Vermittler, die, die ihr überleben müsst, überredet die Kunden und wenn diese nicht wollen, dann erhöht die psychologischen Tricks. Für den Fall, dass kein „Bedarf” existiert, schaffen eure Verbündeten, also Gewerkschaftler und Arbeitgeber, schon die notwendigen Voraussetzungen.
Zielvorgabe aus meiner Sicht: Jede Altersvorsorge sollte und muss mit ausreichend Garantien – einschl. Inflationsschutz – ausgestattet sein. Alles andere ist Betrug am Kunden. Kann man diese Mindestforderungen nicht erfüllen, sollte man die Finger von diesen Produkten lassen.
Thomas Oelmann
zum Artikel: „Diese Änderungen für 2018 sollten Berater kennen”.
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