6.8.2014 – Auf einen Produktverkäufer mögen die Ausführungen zutreffen, doch ist der Versicherungsmakler ein Verkäufer?
Ich habe Zweifel, weil ein Beauftragter seinem Auftraggeber nichts zu verkaufen hat. Zu Beginn der Kundenbeziehung verkaufen wir nur einmal, nämlich uns selbst. Unsere Dienstleistung ist das Produkt.
Ist das Mandat erteilt, müssen wir mit dem Kunden seine Unterlagen durchsehen, seine Situation analysieren und nach bestem Wissen und Gewissen den nötigen Versicherungsschutz besorgen und dessen Überwachung sicher stellen.
Das ist kein Verkauf, sondern die Erfüllung eines Auftrags. Auf eine Kurzformel gebracht: „Wir sind die Versicherungsschutz-Einkäufer unserer Auftraggeber”!
Eberhard Julius Rüdiger
info@versicherungsmakler-ruediger.de
zum Artikel: „So führt man Kunden zur richtigen Kaufentscheidung”.
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