Irreführender Vergleich

26.8.2010 – Ein Vergleich von Rechtsschutztarifen, bei dem die Höhe der Versicherungssumme als wesentlicher Maßstab dargestellt wird, ist irreführend.

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Entscheidend ist vielmehr die Qualität der Bedingungen. Falls bestimmte Leistungen bedingungsgemäß nicht mitversichert sind, ist Höhe der Versicherungssumme völlig unerheblich.

Reinhard Durchholz

rd@main-assekuranz.com

zum Artikel: „Konfliktlösung ohne Gerichtsverfahren”.

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