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Intransparent ist schon einiges beim BdV

19.4.2017 – Auf seiner Website bezeichnet sich der Bund der Versicherten e.V. (BdV) als „eine der inzwischen wichtigsten Verbraucherschutz-Organisationen Deutschlands”. Seine Tochterfirma, die BdV Mitgliederservice GmbH, ist Versicherungsvermittler nach § 34 d Absatz 1 GewO.

Als Produktgeber für die angebotenen „provisionsfreien Gruppenverträge” werden neben der Huk-Coburg-Lebensversicherung AG (Risikolebens-Versicherung) die Medien-Versicherung a.G. genannt.

Interessant ist nun, dass auf der Website der Medien-Versicherung a.G. die Suche nach den Zeichenfolgen „netto” oder „provisionsfrei” kein Ergebnis liefert; nur bei „courtage” findet man etwas. Ein auf Nettotarife spezialisiertes Unternehmen scheint dieser „einzige deutsche Fachversicherer für das Druck- und Mediengewerbe” (so die Aussage auf der Website) nicht zu sein.

Ich will hier keinesfalls unterstellen, dass der BdV seine Gruppenvertragskunden über den Tisch zieht und doch Courtage in irgendeiner Form einnimmt. Aber intransparent ist da schon einiges. Und in einem solchen Fall wäre bei regulären Maklern der BdV vermutlich unter den ersten, die „Interessenkonflikte” für möglich halten und Verbraucher davor schützen wollen. Wer aber schützt die Verbraucher vor den Verbraucherschützern?

Hans Jürgen Ott

hans@hans-ott.de

zum Artikel: „Streit um Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Zweifel an den BdV-Angaben sind damit nicht begründbar. mehr ...

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