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Insolvenzverschleppung offiziell für gesetzlich erklärt?

1.2.2017 – Dieser Artikel ist ein schönes Beispiel für bürokratische Schizophrenie aufgrund verschiedener Welten, in denen wir uns bewegen sollen. Das HGB als geltendes Recht der einen Welt und „Solvency ll“ als was?

Praktisch gesehen ist der dem HGB unterworfene Versicherer oder Bürger pleite, und wenn er sich vor dem Spiegel umdreht, ist er reich – oder umgekehrt? Wer hat das HGB außer Kraft gesetzt? Müssen wir beim Kunden würfeln, welches Protokoll wir aufsetzen sollen?

Transparenz pur. Bilanzierungs-Vorschriften, die täuschen oder wahlweise angewandt werden können. Woran darf sich nun der Kunde festhalten, HGB oder was? Versicherung ab jetzt Verunsicherung. Was hat der Kunde nun abgeschlossen, Ersteres oder einen Traum?

Der erste Politiker, der sich dem annimmt und erklärt, dass die gesamte Versicherungswelt gescheitert ist, weil geltendes Recht das HGB ist, wird in die Annalen eingehen als der größte Kapitalvernichter aller Zeiten. Ja, und wenn die Versicherungskunden schon als „Patienten” beschrieben werden, können wir ja als Ärzte tätig werden. Gibt es also Regeln, die eine Insolvenzverschleppung offiziell für gesetzlich erklären?

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Lebensversicherer: Nach HGB insolvent, nach Solvency ll fit?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Solvabilität
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