24.10.2017 – Es kommt halt auf die Bedingungen an, und damit sind wir wie immer beim Kleingedruckten. Wenn es heißt, dass durch ein Sturmereignis, eine versicherte Sache (hier Baum/Garten) so beschädigt wurde, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist; dann haben wir hier im Sublimit Aufräumungskosten einen versicherten Sachverhalt.
Auch mit Blick auf die Schadenminderungs-Verpflichtung des Versicherungsnehmers, um einen späteren, eventuell viel größeren Schaden, gegbenenfalls Personenschaden, abzuwenden. Man sollte das natürlich alles belegen können und gegbenenfalls ein Gutachten über den Baumzustand beifügen (sollte auch versichert sein im Kostenblock).
Rudolf Schmitz
zum Artikel: „Der Gebäudeversicherer, der Sturm und der schief stehende Baum”.
E. Daffner - Keine vorgezogenen Schadenminderungskosten. mehr ...
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