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Im Schadenfall müssen die Makler vor den Kadi

21.9.2016 – Das ist der Unterschied zur Zeitschrift Finanztest: Jeder Versicherungsmakler würde im Schadenfall vor den Kadi gezerrt, wenn nach einem entsprechenden Schadenfall die „Grobe Fahrlässigkeit” nicht mitversichert wäre. Bei den Ergebnissen der Finanztest-Recherchen handelt es sich immer öfter um fachlich geistiges Vakuum.

Gerhard Göddecke

gg@gkz-online.de

zum Artikel: „Finanztest: Hausrat-Test mit vielen Tücken”.

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Versicherungsmakler
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