24.3.2017 – Der Leserbriefschreiber verkennt die Tatsache, dass Honorare von Versicherungsberatern, die im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung anfallen, von der Steuer abgesetzt werden können. Und weil es sich hier in aller Regel (Studenten natürlich nicht) um Beschäftigte handelt, die Einkommen erzielen, wirkt sich dieser Vorteil auf die Gesamtbelastung sehr kurzfristig positiv aus.
Auch Beratungen zur betrieblichen Altersversorgung und zu Rürup-Rentenversicherungen gehören zu den abzugsfähigken Honoraren.
Rüdiger Falken
zum Leserbrief: „Vergleichbarkeit ist aus mehreren Gründen nicht gegeben”.
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