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Honorarberatung wird sich auf bestimmte Produkte fokussieren

5.3.2015 – Bei 150 bis 250 Euro Stundenhonorar stellt sich schon die Frage, was der Privatkunde zur Deckung seines Versicherungs-Grundbedarfs (zum Beispiel für Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Rechtsschutz) insgesamt bezahlt.

Selbst wenn der Honorarvermittler für jedes Produkt nur eine Stunde (Risikoanalyse, Marktvergleich inklusive Vergleich mit Altvertrag, Beratung, Dokumentation und Antragserstellung) ansetzt, sehe ich bei einer durchschnittlichen provisionsfreien Gesamtprämie von circa 800 Euro für diese vier Versicherungen und mindestens 600 Euro Honorar nicht wirklich einen Vorteil, zumal für die vom Provisionsmakler in der Folge kostenlos geschuldete Folgebetreuung und Unterstützung im Schadenfall vom Honorarberater wieder eine Rechnung folgt.

Und wie kann der Kunde die berechnete Stundenzahl einschätzen und prüfen? Folglich ist es naheliegend, dass sich „Honorarvermittlung” auf bestimmte Produkte fokussiert – zum Beispiel Finanzanlagen inklusive Kapital-/ Rentenversicherungen.

Honorarberater sind keine besseren Menschen – auch wenn das gerne so dargestellt wird. Auch sie unterliegen der Notwendigkeit, mit ihrer Arbeit auskömmliches Einkommen zu erzielen. Auf die angeblich „provisionsgetriebenen” Vermittler mit dem Finger zu zeigen, ist dabei ebenso unlauter, wie der Zweifel daran erlaubt bleibt, ob der eingeschränkte Zugang zu Nettoprodukten, die Stundensätze und das tatsächlich berechnete Zeitaufkommen der Honorarvermittlung abschließend immer einen Kundennutzen darstellen.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „So funktioniert Honorarberatung in der Praxis”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Honorarberater · Honorarberatung · Privathaftpflicht · Rechtsschutz
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